Beiträge zu diesem Thema

  • Ableism als zentrale Botschaft

    7. Juli 2014

    Das Gen-ethische Netzwerk hat gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Mitte Juni beim Deutschen Werberat Beschwerde gegen die Anbieter von Panorama-, Harmony- und PraenaTest eingelegt. Wir dokumentieren das Schreiben leicht gekürzt.

  • „Das Problem liegt ganz woanders“

    Interview mit
    5. November 2012

    Seit Ende August ist der lang angekündigte Bluttest nun auf dem Markt, mit dem ohne große Risiken für die Schwangere und die Schwangerschaft und angeblich mit hoher Genauigkeit das Down-Syndrom beim Embryo festgestellt werden kann. KritikerInnen der pränatalen Diagnostik fürchten, dass mit der Einführung des „Praena-Test“ die letzten Hürden für die Selektion fallen und wollen das Verfahren verbieten. Der GID sprach mit Oliver Tolmein über konkrete rechtliche Rahmenbedingungen und argumentative Hintergründe dieser Forderung sowie die Balance zwischen dem Recht von Frauen auf Selbstbestimmung und dem Schutz Behinderter vor Diskriminierung.

  • Gegen binäre Kategorien

    4. Mai 2012

    Sie standen vor dem Bundestag, verteilten Flyer auf einer Anti-Papst-Demo und organisierten Podiumsdiskussionen und Workshops. Eine feministische Gruppe aus Berlin erklärt, warum sie zum Thema Präimplantationsdiagnostik letztes Jahr auf die Straße gegangen ist.

  • Verbot der PID aufrechterhalten

    In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.

  • Die Diskriminierung liegt im Gesetz

    10. September 2010

    In einem Urteil hat der Bundesgerichtshof festgestellt: Präimplantationsdiagnostik ist nicht strafbar. Die selektive Auswahl von Embryonen mit genetischen Besonderheiten ist im Embryonenschutzgesetz nicht explizit verboten. Die dadurch mögliche individuelle Eugenik diskriminiert Menschen mit Behinderung.