Vor der Großen Beschwerdekammer des Europäischen Patentamts (EPA) steht aktuell ein Grundsatzurteil an: Es geht um die Frage, ob menschliche embryonale Stammzellen patentiert werden dürfen. Gegen das Urteil der Kammer wird es keine Einspruchsmöglichkeit mehr geben. Während des Verfahrens sind Stellungnahmen von dritter Seite aber ausdrücklich erwünscht.