Imkerei wird im aktuellen Gentechnikgesetz mit keinem Wort erwähnt. Untersuchungen des Honigs wie auch der in die Bienenkästen eingebrachten Pollen zeigen jedoch, dass die Bienen keinen Unterschied zwischen konventionellen, ökologischen und gentechnisch veränderten Trachtpflanzen machen. Gerichtliche Auseinandersetzungen weisen in die gleiche Richtung: Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen kann Imkerinnen und Imkern nicht gleichgültig sein.