Nach über zehn Jahren des Planens und Verhandelns haben Bundestag und Bundesrat nun einem „Gesetz über genetische Untersuchungen bei Menschen“ - kurz Gendiagnostikgesetz oder GenDG - zugestimmt. Positive bürgerrechtliche Regelungen werden jedoch von problematischen Lücken, Widersprüchen, Unklarheiten und Ausnahmeregelungen überschattet.