Kein Fair Play
Warum genetische Geschlechtstests im Frauensport äußerst fragwürdig sind
Malaika Mihambo, die in Tokio Silber im Weitsprung gewann, kritisierte die verpflichtenden Gentests als „juristisch fragwürdig, ethisch heikel und wissenschaftlich verkürzt.“
Kurz vor Beginn der Leichtathletik-WM in Tokio am 13. September gab die durchführende Organisation Word Athletics eine neue Voraussetzung für die Teilnahme am Frauensport bekannt: Athlet*innen müssen einen Geschlechts-Gentest durchführen lassen. Dabei soll das Nicht-Vorhandensein des SRY-Gens (Sex determining region of Y) nachgewiesen werden, „ein verlässlicher Proxy, um das biologische Geschlecht festzustellen“, so Word Athletics.1 Laut Präsident Sebastian Coe gehöre „der Schutz und die Förderung der Integrität des Frauensports“ zur Philosophie der Organisation. Wer auf Eliteniveau im Frauensport antrete, müsse daher „biologisch weiblich“ sein.1 Mit seiner Positionierung greift der Verband eine gesellschaftliche Diskussion um trans und intergeschlechtliche Sportler*innen auf, die – von rechten und transfeindlichen Aktivist*innen und Internet-Mobs gefüttert – in den letzten Jahren immer wieder für Schlagzeilen sorgte.
Wissenschaftlich fragwürdige Kategorien
Die Schwierigkeit, Geschlecht als binäre Kategorie anzuwenden, ist nicht neu in der Geschichte des Spitzensports. Im Jahr 2009 diskutierte das internationale Sportpublikum auf menschenverachtende Weise über das Geschlecht der südafrikanischen Mittelstreckenläuferin Caster Semenya, die mehrfach Goldmedaillen im 800-Meter-Lauf gewann. Aufgrund ihrer als „unweiblich“ gelesenen Geschlechtsmerkale wie Aussehen und tiefe Stimme wurde ihr Frausein in Frage gestellt und Semenya musste sich einem Geschlechtstest des damals noch als International Association of Athletics Federations (IAAF) firmierenden Leichtathletikverbands unterziehen. Zwar durfte Semenya ihre Medaillen behalten, doch im Zuge der Kontroverse führten die IAAF und das Internationale Olympische Komitee mehrmals neue Zugangsvoraussetzung für den Frauensport ein. Deren wissenschaftliche Grundlagen sind jedoch jeweils höchst fragwürdig.
So veröffentlichten die führenden IAAF-Ärzte Stéphane Bermon und Pierre-Yves Garnier 2017 eine Studie, in der sie einen kausalen Zusammenhang zwischen bestimmten Testosteronwerten von Sportlerinnen und ihren Leistungen beschrieben. Die Studie diente als Grundlage für Regeln, nach denen Sportlerinnen ihr Testosteron künstlich senken mussten, um an bestimmten Disziplinen teilzunehmen. Caster Semenya wurde beispielsweise bei den Olympischen Spielen in Tokio 2021 vom 800-Meter-Rennen ausgeschlossen, da sie eine Hormonbehandlung verweigerte. Anfang 2019 wurde die Studie von Bermon und Garnier angezweifelt. Das Team von Roger Pielke Jr. von der University of Colorado hatte die Daten der Studie neu analysiert und „signifikante Anomalien und Fehler“ festgestellt. Sie wurde inzwischen von der Fachzeitschrift zurückgezogen.2
Eindeutig uneindeutig
Nachdem Hormonwerte die zweifelsfreie Geschlechtseinteilung nicht leisten können, hat sich World Athletics also nun der vermeintlich eindeutigen Genetik zugewandt. Doch Geschlecht ist auch auf dieser Ebene keine binäre Kategorie. So wie die Verteilung unbehandelter Testosteronwerte überlappt, gibt es auch genetisch diverse intergeschlechtliche Abweichungen. Das Gen SRY, dessen Vorhandensein bei den meisten Personen die Entwicklung von Testosteron produzierenden Hoden auslöst, kann auch bei Menschen mit weiblichen Geschlechtschromosomen auftauchen (XX-Chromosomen). Und bei Menschen mit XY-Chromosomensatz kann es vorkommen, dass sie SRY besitzen und Testosteron produzieren, aber das Hormon durch eine Abweichung an den Rezeptoren keine Wirkung zeigt (Androgenresistenz). SRY kann auch vorliegen, aber durch eine kleine Abweichung inaktiviert sein. Selbst der Wissenschaftler Andrew Sinclair, der SRY 1990 entdeckt hat, widersprach der „allzu vereinfachende[n] Behauptung“, dass das Vorhandensein des Gens ein verlässlicher Proxy für das biologische Geschlecht einer Person sei.3
Auch World Athletics kann diese Komplexität nicht leugnen, wie die Ausführungen dazu zeigen, wer denn nun genau in der weiblichen Kategorie antreten darf: a) „biologische Frauen“; b) trans Männer, wenn sie seit mindestens vier Jahren kein Testosteron mehr nehmen; c) „biologische Männer“ mit vollständiger Androgenresistenz; sowie d) „biologische Männer mit einer abweichenden Geschlechtsentwicklung“, die Testosteronwerte unter 2,5 Nanomol pro Liter vorweisen. Das heißt, auch wenn ein SRY-Gentest positiv ist, könnte die betroffene Person für World Athletics nach einer „weiteren Beurteilung“ dennoch als Frau gelten. Weiter spezifiziert das Papier, dass damit keine trans Frauen gemeint sind, denn diese würden momentan nicht im Elitesport antreten. Sie wurden nämlich schon im März 2023 durch Word Athletics vom Frauensport ausgeschlossen, sofern sie eine männliche Pubertät durchlaufen haben.
Die Organisation Intersex International (OII), die sich für die Rechte von intergeschlechtlichen Menschen einsetzt, ordnet die vorausgegangene Entscheidung gegen trans Frauen und die neue Gentest-Regel als Folge der aktuellen weltweiten Angriffe auf die Menschenrechte von LGBTI-Personen ein – einschließlich des von US-Präsidenten Trump unterzeichneten Dekrets, alle trans Athletinnen vom Sport auszuschließen.4 OII weist darauf hin, dass Gentests im Sport keine neue Idee sind: Die IAAF hatte sie bereits in den 1990er Jahren eingeführt und nach sieben Jahren wieder eingestellt. Bei den Olympischen Spielen in Barcelona 1992 und in Atlanta 1996 war es einerseits zu falsch-positiven Ergebnissen gekommen und andererseits waren fast alle Frauen, bei denen SRY korrekterweise gefunden wurde, androgenresistent. Die Aussage von World-Athletics-Präsident Coe, es ginge darum, den Frauensport zu schützen, kritisiert der Verein ebenfalls: Es sei beschämend, dass ein machtvoller Elitesportverband wissenschaftliche Belege so selektiv heranziehen müsse, um zu entscheiden, wer als „echte“ Frau zählt und wer nicht.
Auch einige Sportlerinnen kritisierten die neue Regel: „Für ein sehr kleines Problem werden enorme Ressourcen aufgewendet, während die wirklich drängenden Themen – Doping, Missbrauch, Gewalt im Sport – weiter bestehen“, so die deutsche Weitspringerin Malaika Mihambo, die jüngst in Tokio Silber gewann.5
Wie weiter?
Schon 2009, anlässlich des Falls von Caster Semenya, stellte der*die Sexualwissenschaftler*in Heinz-Jürgen Voss zur Diskussion, ob die geschlechtsbedingten Unterschiede bei Bestleistungen nicht auch Ursachen der unterschiedlichen Lebens- und Trainingsbedingungen seien – und diese sich mit einer Beendigung der Diskriminierungen von Frauen und Mädchen auflösen würden.6 Für einzelne Disziplinen könnten statt Geschlecht auch andere wichtige Merkmale zur Einordnung herangezogen werden, zum Beispiel das Körpergewicht wie etwa beim Ringen und Boxen, so Voss. Unabhängig davon, ob dieser Ansatz eine Lösung für einen fairen und inklusiven sportlichen Wettkampf sein kann – einen künstlicher Erhalt von binären Geschlechtskategorien durch Gentests oder Hormonanalysen scheint aus wissenschaftlicher Sicht nicht gerechtfertigt zu sein.
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World Athletics (30.07.2025): World Athletics introduces SRY gene test for athletes wishing to compete in the female category. Online: www.kurzlinks.de/gid275-bb.
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BMJ (2021): Correction: Serum androgen levels and their relation to performance in track and field: mass spectrometry results from 2127 observations in male and female elite athletes. In: British Journal of Sports Medicine, 55(17), www.doi.org/10.1136/bjsports-2017-097792corr1.
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Sinclair, A. (04.08.2025): World Athletics’ mandatory genetic test for women athletes is misguided. I should know – I discovered the relevant gene in 1990. In: The Conversation, www.doi.org/10.64628/AA.adyfvcr5h
- 4
OII (25.03.2025): World Athletics decides to mandate sex testing for women athletes. Online: www.kurzlinks.de/gid275-bc
- 5
Deutschlandfunk (20.08.2025): Mihambo kritisiert Gentest-Einführung durch Weltverband. Online: www.kurzlinks.de/gid275-bd
- 6
Schultz S. (2009): Uneindeutig weiblich? Interview mit Heinz-Jürgen Voß. In: GID, 25. Jg., Nr. 196, S.51-53. Online: www.gen-ethisches-netzwerk.de/node/1544.
Dr. Isabelle Bartram ist Molekularbiologin und Mitarbeiterin des GeN.