Ermittler*innen in der Schweiz dürfen seit dem 1. August DNA-Phänotypisierung anwenden und erfahren so, wie Verdächtige vermeintlich aussehen und woher ihre Vorfahren stammen. Das stösst auf Kritik, u.a. von GeN-Mitarbeiterin Dr. Isabelle Bartram in einem Artikel des Beobachters vom 07.08.2023.