Beiträge zu diesem Thema

  • Neue Verfahren des „genome editing“ sind Gentechnik

    (Berlin, Hamm, München, 24. September 2015) Heute wird ein Rechtsgutachten veröffentlicht, das sich mit dem rechtlichen Status neuer Gentechnikverfahren befasst. Es wird vor dem Hintergrund einer für die nächsten Wochen erwarteten Grundsatzentscheidung der EU-Kommission präsentiert. Die Industrie fordert, dass neue Methoden zur Veränderung des Erbguts von Pflanzen und Tieren nicht als Gentechnik einzustufen und so von der Registrierung, Risikoprüfung und Kennzeichnung auszunehmen sind. Nach Ansicht vieler Nichtregierungsorganisationen fallen diese neuen Verfahren klar in den Anwendungsbereich der EU-Gentechnikgesetze.

  • EU-Kommission untersagt unkontrollierte Freisetzung von Gentechnik-Raps der Firma CIBUS

    (Berlin, Hamm und München, 26. Juni 2015) Die EU-Kommission stellt in einem aktuellen Schreiben an die Behörden der EU-Mitgliedsstaaten klar, dass ein umstrittener Bescheid des Bundesamtes für Verbraucher­schutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) zum Gentechnik-Raps der US-Firma Cibus nicht umgesetzt werden darf. Noch im Februar hatte das BVL der Firma Cibus versichert, dass ihr Raps nicht dem Gentechnikgesetz unterliege und daher ab sofort ohne Genehmi­gungs­verfahren und ohne Kennzeichnung freigesetzt werden dürfe. Der Raps wurde mithilfe sogenannter Oligonukleotide, kurzer synthetischer DNA-Sequenzen, genetisch verändert.

  • Breites zivilgesellschaftliches Bündnis fordert: Keine Gentechnik durch die Hintertür

    (München, Hamm, Berlin, 12. Juni 2015) Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat der US-amerikanischen Firma Cibus bescheinigt, dass der von ihr entwickelte herbizidresistente Raps als konventionelle Züchtung einzustufen sei. Obwohl die Pflanzen mit einer neuen gentechnischen Methode produziert wurden, hat das BVL dem Unternehmen damit einen Freifahrtschein für die Aussaat in Deutschland erteilt.

  • Informationen zum Cibus-Raps und zu neuen Gentechnik-Verfahren

    Hier finden Sie Informationen und Links zum sogenannten RTDS-Raps der Firma Cibus, zu den neuen Gentechnik-Verfahren und zu unserem aktuellem Aufruf.

  • AUFRUF JETZT UNTERZEICHEN: Freifahrtschein für neue Gentechnik-Verfahren? Da machen wir nicht mit, Herr Minister Schmidt!

    (Berlin, April 2015) Gentechnik ist out. Deshalb versuchen einige Firmen jetzt, die Manipulation von Erbgut einfach anders zu bezeichnen. Und die Bundesregierung macht mit:
    Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) stuft ein neues Gentechnik-Verfahren namens RTDS (siehe unten) „nicht als Gentechnik im Sinne des Gentechnikgesetzes“ ein, obwohl diese Technik den gesetzlichen Kriterien für gentechnische Verfahren entspricht.

    Aus diesem Grund starten 27 Verbände einen gemeinsamen Aufruf an den Minister.