(Berlin 22.05.2020) "Gravierende Mängel" bescheinigen 22 Verbände dem Entwurf für eine Versicherteninformation zu den sogenannten Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert der Runde Tisch eine grundlegende Überarbeitung, bevor die Versicherteninformation werdenden Eltern ausgehändigt wird.
Entgegen mannigfaltiger Kritik beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 19. September die nicht invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 21, 13 und 18 in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen aufzunehmen.
Der nicht invasive Bluttest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 wird zur Kassenleistung, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), das oberste Selbstverwaltungsgremium im deutschen Gesundheitswesen, am 19. September 2019 beschlossen.
Eine Reportage des MDR zur Kassenzulassung des Bluttest beleuchtet verschiedenen Aspekte. Auch GeN-Mitarbeiterin Kirsten Achtelik kommt zu Wort. Hier geht es zu dem Beitrag.