Der Bluttest auf Trisomie 21, 13 und 18 soll Kassenleistung werden, das hat der Gemeinsame Bundesausschuss am 19.09. beschlossen, ein Artikel in der taz vom 19.09.2019 enthält auch eine Einschätzung unserer Mitarbeiterin Kirsten Achtelik dazu.
Gemeinsame Stellungnahme zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Kassenversorgung.
Die Entscheidung um die Kassenzulassung der Bluttests auf Trisomien rückt näher, der Diskurs um die gesundheitspolitischen und gesellschaftlichen Folgen nimmt Fahrt auf.
Zwölf Verbände sprechen sich gegen die geplante Kassenzulassung dieses Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 bei sogenannten Risikoschwangerschaften aus!