Seit April 2004 müssen Lebens- und Futtermittel aus oder mit Anteilen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) als "genetisch verändert" gekennzeichnet werden, wenn der GVO-Anteil höher als 0,9 Prozent ist. Geht es nach dem Willen der EU-Kommission, gilt dies in Zukunft auch für Bio-Produkte.