Risikodebatte und Risikomanagement

Piktogramm: Waage mit Dollar auf der einen, Medizin und Pflanze auf der anderen Seite

Bei den Debatten über Zulassung oder Verbot einzelner gentechnisch veränderter Organismen (GVO) geht es im Wesentlichen um die Risiken für Umwelt und Gesundheit, die mit dem Anbau und dem Verzehr der Pflanzen verbunden sind. Untersuchungen zeigen regelmäßig, dass gentechnisch veränderte Futtermittel negative Auswirkungen auf die Tiergesundheit haben.

Das System, mit dem GVO untersucht werden, muss weiterentwickelt werden. Sogenannte Cocktaileffekte werden bislang nicht ausreichend berücksichtigt. Unabhängige Untersuchungen der GVO können nur sichergestellt werden, wenn das Untersuchungsmaterial allen Wissenschaftler*innen zur Verfügung gestellt wird.

Beiträge zu diesem Thema

  • Vorhersehbare zufällige Aussaat

    (25. Februar 2008) Aus Anlass verschiedener öffentlicher Äußerungen der Professorin Magda-Viola Hanke und ihres Mitarbeiters Henryk Flachowsky (vom Institut für Züchtungsforschung an gartenbaulichen Kulturen und Obst, Dresden-Pillnitz, im Julius Kühn-Institut, Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen) über die - vermeintliche - biologische Sicherheit von gentechnisch veränderten Apfelbäumen äußern sich Praktiker und Praktikerinnen aus der Obstzüchtung in einem Offenen Brief. Sie warnen davor, die Gefahren kleinzureden. Das Gen-ethische Netzwerk und andere Organisationen haben diesen Offenen Brief unterstützt.

  • Heimliche Kontamination - Transgenes Saatgut, Biosicherheit und zivilgesellschaftliche Intervention in Costa Rica

    Das Gen-ethische Netzwerk (GeN) hat gemeinsam mit dem Evangelischen Entwicklungsdienst (EED) den Bericht "Die heimliche Kontamination" herausgegeben. Es geht um transgenes Saatgut, Biosicherheit und zivilgesellschaftliche Intervention am Beispiel Costa Rica.

  • Zeitenwende in der so genannten grünen Gentechnik

    Gen-ethisches Netzwerk hält Zulassung von transgenen Maissorten durch das Bundessortenamt für äußerst bedenklich.
    Das Jahr 2006 wird der bundesdeutschen Landwirtschaft eine entscheidende Änderung bringen: Am 15. Dezember hat das Bundessortenamt (BSA) erstmalig gentechnisch veränderte (gv) Pflanzensorten in das deutsche Sortenregister eingetragen und damit erstmals eine gentechnische Pflanze unbeschränkt zum Anbau freigegeben.