Auch genetische Untersuchungen im Versicherungsbereich sollen von dem Gendiagnostikgesetz geregelt werden, das derzeit seinen parlamentarischen Weg geht. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat in einer Anhörung Ende Juli dazu kritisch Stellung bezogen. Er stößt sich insbesondere an Ausnahmeregelungen bei Versicherungen über 300.000 Euro oder bei Jahresrenten über 30.000 Euro.