Beiträge zu diesem Thema

  • Freisetzungen und Inverkehrbringen von GVO

    Das Freisetzen und das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen (GVO) wird in Deutschland nach dem Gentechnikgesetz geregelt. Dabei bedeutet Freisetzen das Entlassen von gentechnisch veränderten Organismen zu Testzwecken. Diese Versuche sind zum Beispiel im Rahmen der Zulassung einer gentechnischen Veränderung notwendig. Demgegenüber steht das Inverkehrbringen gentechnisch veränderter Organismen. Damit ist die Weitergabe, der Verkauf, der kommerzielle Anbau und ähnliches gemeint.

  • Sushi ohne Drogen, bitte!

    Von
    13. Oktober 2004

    Ein Biotechnologie-Unternehmen in den USA möchte den kommerziellen Anbau einer gentechnisch veränderten Reissorte vorantreiben, die in ihren Körnern zwei menschliche Proteine produziert. Verbraucher- und Umweltschützer sowie Reisproduzenten in den USA sind dagegen. In diesem Jahr gab es (noch) keine Genehmigung.

  • The next Generation

    Von
    9. Februar 2004

    Gesunde Pflanzenöle, samenlose Früchte und vitaminreiche Gemüse - mit diesen Produkten wollen die Gentech-Firmen die Akzeptanz der KonsumentInnen gewinnen. Angekündet sind sie als zweite Generation transgener Pflanzen. Was dahinter steckt, wurde vom Gen-ethischen Netzwerk untersucht. Hier die Zusammenfassung.

  • Gentechnik-freies Großbritannien

    9. Februar 2004

    Die Regierung Großbritanniens scheint die Kommerzialisierung gentechnisch veränderter Pflanzen vorantreiben zu wollen, obwohl Untersuchungen über gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft, die im Jahre 2003 in Großbritannien durchgeführt wurden, weitreichende Risiken aufzeigen und der Großteil der britischen Bevölkerung dem Anbau von gv-Pflanzen ablehnend gegenübersteht. Nun haben über zwanzig kommunale Behörden angekündigt, dass sie auf ihrem Gebiet keine gv-Pflanzen anbauen wollen.