Behinderung

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Selektive Pränataldiagnostik (PND), die nur nach Normabweichungen sucht und weder die Versorgung der Schwangeren noch die Gesundheit des werdenden Kindes verbessert, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie konterkariert das gesellschaftliche Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird vielfach immer noch mit Sorgen, Leid und Schmerzen verbunden – eine ableistische/behindertenfeindliche Einstellung. Die gesellschaftliche Bereitstellung von Ressourcen für die gezielte pränatale Suche nach Abweichungen und Behinderungen (via Regelfinanzierung durch die Krankenkassen) zeigt, dass es weiterhin als normal und unproblematisch gilt, Behinderung um beinahe jeden Preis vermeiden zu wollen.

Die angenommene Andersartigkeit macht behinderte Menschen zur Projektionsfläche für Ängste vor Schmerzen, Abhängigkeit, Immobilität und Verlust von Kontrolle. Von einer grundlegenden menschlichen Situation werden Verletzlichkeit und Schwäche zu einer Bedrohung der eigenen „Normalität“ und des Selbstbildes als autonomes, selbstbestimmtes Subjekt, das selbstdiszipliniert und -kontrolliert, frei und gesellschaftlich funktionstüchtig ist, die abgewehrt werden muss.

Beiträge zu diesem Thema

  • Offener Brief an den Gemeinsamen Bundesausschuss

    Logos der erstunterzeichnenden Organisationen des Offenen Briefs an den G-BA.
    Von
    GeN

    Als Teil eines breiten zivilgesellschaftlichen Bündnisses fordert das Gen-ethische Netzwerk in einem Offenen Brief den Vorsitzenden des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), Prof. Josef Hecken, dazu auf, den Beschluss über die Kassenzulassung des vorgeburtlichen Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 zurückzustellen.

  • "Die Vermeidbaren"

    Tina Sander hält einen Vortrag.
    Von

    Als Referentin des interprofessionellen Fachforums "Schwangerschaft als Entscheidungsfall? Wieviel Wissen tut uns gut?" der Diakonie Württemberg am 02.12.2020 sprach Tina Sander über ihre Perspektive auf den vorgeburtlichen Bluttest (NIPT) auf Trisomien als Kassenleistung:

  • Bluttest: Es braucht politische Entscheidungen!

    Die G-BA Geschäftsstelle
    Von

    Vor einem Jahr, am 19. September 2019 hatte der G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss) beschlossen, dass der vorgeburtliche Bluttest auf Trisomien demnächst von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird. Bezahlt wird er bis heute nicht – die Auseinandersetzungen halten an.

  • Ein weiterer Schritt in Richtung Kassenleistung

    IQWiG-Logo
    Von

    „Bluttest auf Trisomien – ja oder nein?“ So lautet der Titel des viel kritisierten Entwurfs für eine Versicherteninformation zum Nicht-invasiven Pränataltest (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. Bis Ende Mai konnten Stellungnahmen eingereicht werden.

  • Versicherteninformation grundlegend überarbeiten!

    Die Logos der Unterzeichner*innen
    Mit
    GeN

    (Berlin 22.05.2020) "Gravierende Mängel" bescheinigen 22 Verbände dem Entwurf für eine Versicherteninformation zu den sogenannten Nichtinvasiven Pränataltests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21. In einer gemeinsamen Stellungnahme fordert der Runde Tisch eine grundlegende Überarbeitung, bevor die Versicherteninformation werdenden Eltern ausgehändigt wird.