Behinderung

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Selektive Pränataldiagnostik (PND), die nur nach Normabweichungen sucht und weder die Versorgung der Schwangeren noch die Gesundheit des werdenden Kindes verbessert, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie konterkariert das gesellschaftliche Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird vielfach immer noch mit Sorgen, Leid und Schmerzen verbunden – eine ableistische/behindertenfeindliche Einstellung. Die gesellschaftliche Bereitstellung von Ressourcen für die gezielte pränatale Suche nach Abweichungen und Behinderungen (via Regelfinanzierung durch die Krankenkassen) zeigt, dass es weiterhin als normal und unproblematisch gilt, Behinderung um beinahe jeden Preis vermeiden zu wollen.

Die angenommene Andersartigkeit macht behinderte Menschen zur Projektionsfläche für Ängste vor Schmerzen, Abhängigkeit, Immobilität und Verlust von Kontrolle. Von einer grundlegenden menschlichen Situation werden Verletzlichkeit und Schwäche zu einer Bedrohung der eigenen „Normalität“ und des Selbstbildes als autonomes, selbstbestimmtes Subjekt, das selbstdiszipliniert und -kontrolliert, frei und gesellschaftlich funktionstüchtig ist, die abgewehrt werden muss.

Beiträge zu diesem Thema

  • Aussetzung des Verfahrens!

    Logos von Bioskop, Downsyndrom Berlin, Gen-ethisches Netzwerk und Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik
    Von
    GeN

    Gemeinsame Stellungnahme zu der für den 19.09.2019 angekündigten Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschuss über die Aufnahme des nicht invasiven Bluttests auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die Kassenversorgung.

  • Aktueller Stand und Entwicklungen der Pränataldiagnostik

    Titelblatt des TAB-Berichtes
    Von
    GeN

    Neuer Bericht des Büros für Technikfolgen-Abschätzung beim Deutschen Bundestag (TAB) zu PND unter Mitarbeit des GeN veröffentlicht

  • Erklärung des Runden Tisches "NIPT als Kassenleistung"

    GeN

    Medizinische Fachverbände und Zivilgesellschaft fordern Moratorium!

  • Argumentationspapier gegen NIPT als Kassenleistung

    Menschen mit Trisomie 21 stehen mit Schildern vor dem Brandenburger Tor
    Von
    GeN

    Zwölf Verbände sprechen sich gegen die geplante Kassenzulassung dieses Tests auf die Trisomien 13, 18 und 21 bei sogenannten Risikoschwangerschaften aus!

  • „JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens!

    Logos der Organisationen, die die gemeinsame Stellungnahme gezeichnet haben.
    Von
    GeN

    Gemeinsame Stellungnahme gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21.

    Update: Die Orientierungsdebatte zur ethischen Dimension der nicht-invasiven Pränataldiagnostik will der Bundestag in der 15. Kalenderwoche führen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.3. getagt. Sein Vorschlag: Eine Anerkennung der NIPT soll "im Einzelfall", bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken, möglich sein