Präimplantationsdiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.

Vorgesehen sind jedoch straffreie Ausnahmen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würde. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.

Beiträge zu diesem Thema

  • Stellungnahme von Expertinnen und Experten

    Expertinnen und Experten aus den Bereichen der Beratung, Sozialpolitik, Behindertenarbeit und betroffene Eltern haben zur geplanten gesetzlichen Regelung der Präimplantationsdiagnostik Stellung bezogen. Trotz Verständnis für die schwierige Situation mancher Eltern, halten sie ein Verbot der PID für notwendig. (Die Liste der UnterzeichnerInnen finden Sie am Ende der Stellungnahme.)

  • Alle Jahre wieder

    4. Januar 2011
    Seit Wochen wird diskutiert, ob die Präimplantationsdiagnostik (PID) zugelassen oder durch den Gesetzgeber verboten werden soll (siehe GID 202, Seite 36). Für manche ist das ein Déjà-vu: Der Bundestag hat schon im Jahr 2005 über die PID debattiert. Anlass war ein Gesetzentwurf der FDP, die Präimplantationsdiagnostik zuzulassen. Wir dokumentieren Auszüge aus der Debatte.

  • PID ist keine Vorsorge sondern Selektion! - Verbände nehmen Stellung

    Im Bundestag diskutieren die Abgeordneten; doch hören sie auch auf die Stimmen von Außen?

  • PID oder nicht PID...

    1. November 2010

    ... das ist jetzt die Frage. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Präimplantationsdiagnostik (PID) grundsätzlich als zulässig erklärt. Jetzt ist die Politik gefragt.

  • PID oder nicht PID: Das GeN befragt Abgeordnete

    PID oder nicht PID? Die Politik ist jetzt gefragt. Die FDP ist vorgeprescht und setzt die CDU unter Druck. Der Gen-ethische Informationsdienst (GID) hat deshalb Abgeordnete der Bundestagsfraktionen gebeten, ihre Haltung gegenüber der PID zu erläutern.