Präimplantationsdiagnostik

Piktogramm: Petrischale mit Eizelle und Spermien

Mittels präimplantativer Diagnostik (PID) können Merkmale von Embryonen, die durch In-Vitro-Verfahren gezeugt wurden, vor dem Einsetzen in die Gebärmutter auf genetische Abweichungen untersucht werden. Ende 2011 trat das Gesetz zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik (PräImpG) in Kraft, das die PID in Deutschland verbietet.

Vorgesehen sind jedoch straffreie Ausnahmen bei hohem Risiko für eine „schwerwiegende Erbkrankheit“ und zur Feststellung einer „schwerwiegenden Schädigung“ des Embryos, die mit „hoher Wahrscheinlichkeit“ zum Tod oder zu einer Fehlgeburt führen würde. Was als schwerwiegend gilt, ist jedoch unklar, Ethikkommissionen sollen darüber befinden. Das Gen-ethische Netzwerk befürchtet, dass sich die Anwendung der PID nicht auf seltene Fälle beschränken lässt und beobachtet die praktische Umsetzung des Gesetzes kritisch.

Beiträge zu diesem Thema

  • Die PID kommt - die Argumente dagegen sind nicht „überholt“

    GeN

    (Berlin, 10. Juli 2011) Präimplantationsdiagnostik wird zugelassen Der Bundestag hat am 7. Juli abgestimmt. Bei insgesamt 594 abgegebenen Stimmen haben 326 Abgeordnete mit „Ja“ und damit für eine Änderung des Embryonenschutzgesetzes gestimmt. Eine Selektion von Embryonen darf nun vorgenommen werden.

  • „Es könnte eine Mehrheit für ein Verbot geben“

    Interview mit
    2. Mai 2011

    Am 8. März 2011 hat der Deutsche Ethikrat zur Präimplantationsdiagnostik Stellung genommen - mit zwei divergierenden Voten: Das eine spricht sich für ein eindeutiges Verbot und das andere für eine auf „schwere Fälle“ beschränkte Zulassung aus. Wir haben Ulrike Riedel, Mitglied des Ethikrats, die für ein Verbot der Präimplantationsdiagnostik votiert hat, zu der Entscheidung befragt.

  • Verbot der PID aufrechterhalten

    In seinem Urteil vom 6. Juli 2010 hat der Bundesgerichtshof (BGH) erklärt, dass ein eindeutiges Verbot der Präimplantationsdiagnostik (PID) entgegen der bislang vorherrschenden juristischen Ansicht aus dem im Jahr 1991 in Kraft getretenen Embryonenschutzgesetz nicht abzuleiten ist. Gleichzeitig fordert der BGH den Gesetzgeber auf, den Umgang mit der PID gesetzlich eindeutig zu regeln.

  • PID: der Bundestag kreist