Geschwister dürfen wegen Inzests verurteilt werden. Diese Position des Bundesverfassungsgerichts bestätigte am 12. April der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte. Dass Rechtsprechung und Gesetzgebung zum Inzest in der Bundesrepublik mit Menschenrechten herzlich wenig zu tun haben, zeigt ein Blick auf die Argumentation des Bundesverfassungsgerichts und auf den betreffenden Paragraphen im Strafgesetzbuch: Es sind eugenische Vorstellungen, die das Inzestverbot begründen.