Auch in der Schweiz soll die Polizei bald mittels DNA-Analysen nach Haut- oder Haarfarben fahnden dürfen. Ein Artikel in WOZ vom 05.09.2019 beschreibt unter Bezugnahme auf die Kritik des GeN die Probleme der jetzigen und geplanten DNA-Gesetzgebung.
Die Bundesregierung will die Strafprozessordnung grundlegend erweitern. Neben Einschnitten in Beschuldigten- und Verteidigungsrechte sollen sogenannte erweiterte DNA-Analysen eingeführt werden.
N-tv.de berichtete am 11.8.2019 über den umstrittenen Plan der Bundesregierung Erweiterte DNA-Analysen für die Polizeiarbeit einzuführen und die Kritik an dem Gesetzesvorhaben von GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram.
In einem Interview in der taz warnt GeN-Mitarbeiterin Isabelle Bartram vor Racial Profiling und anderen Gefahren der Erweiterten DNA-Analyse. Sie soll zeitnah im Rahmen einer Strafrechtsreform für Polizei-Ermittlungen erlaubt werden.