Polizeiliche DNA-Analyse

Piktogramm: Erlenmeyerkolben mit Flüssigkeit und daraus hervorgehendem Molekül

Anwält*innenvereinigungen sind sich mit Datenschutzbeauftragten darin einig, dass die Praxis polizeilicher DNA-Erfassung in einem rechtlichen Graubereich stattfindet. Polizeiliche DNA-Datenbanken wachsen und werden international vernetzt. Längst spielen sie nicht nur bei Kapitalverbrechen eine Rolle, sondern auch bei der flächendeckenden präventiven Erfassung von Bagatelldelikten wie Diebstahl.

In Hochzeiten sicherheitspolitischer Aufrüstung kritisiert das Gen-ethische Netzwerk die Ausweitung forensischer Analysekompetenzen der Polizei. War bisher nur die Identitätsfeststellung erlaubt, kann die Polizei seit 2019 auch äußere Merkmale von Unbekannten aus DNA hervorsagen lassen. Dies ist nicht nur ein großer Einschnitt in den Datenschutz aller Bürger*innen, durch den Zugriff auf „kodierende DNA“, die Ergebnisse machen zudem ganze Bevölkerungsgruppen zu Verdächtigen.

 

Beiträge zu diesem Thema

  • Frankreich: DNA-Datenbank abschaffen!

    7. März 2011

    Das in mehreren französischen Städten aktive Kollektiv Refus-ADN (wörtlich: DNA-Verweigerung) ruft mit einer Petition dazu auf, die nationale DNA-Datenbank Frankreichs abzuschaffen. Wir dokumentieren hier den Text der Petition, mit der die Kampagne seit 2008 Unterschriften sammelt.

  • Exportschlager DNA-Datenbanken

    7. März 2011

    In immer mehr Ländern werden immer umfassendere DNA-Datenbanken aufgebaut. Auch gibt es mancherorts schon Pläne, die DNA-Profile der gesamten Bevölkerung zu erfassen. Internationale Rechtsstandards fehlen dagegen vollständig. Kritische NGOs verschaffen sich derzeit einen Überblick - zum Informationsaustausch und mehr.

  • EU: Schleppende Vernetzung

    7. März 2011

    Die europaweite Verknüpfung polizeilicher DNA-Datenbanken schreitet voran. Wirklich reibungslos funktioniert der grenzüberschreitende Informationsaustausch, der auf eine Initiative des ehemaligen Bundesinnenministers Otto Schily zurückgeht, bislang allerdings nicht.

  • Massengentests: Freiwilligkeit in Anführungsstrichen

    Interview mit
    7. März 2011

    Massengentests gelten zunehmend als normales Element strafrechtlicher Ermittlungen und mobilisieren sozialen Druck auf diejenigen, die nicht dazu bereit sind, in die Speichelprobe einzuwilligen. Datenschützer haben aber ungenügende Instrumentarien und Kapazitäten, um sich einen Überblick zu verschaffen und regelmäßig die DNA-Datenentnahme und -speicherung zu überprüfen.