Mit dem Einsetzen der „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung und Fortpflanzungsmedizin“ steht nicht nur eine Legalisierung von Leihgebähren und Eizelltransfer im Raum, auch die Streichung des Abtreibungsparagraphen 218 aus dem Strafgesetzbuch scheint vielen nun in greifbare Nähe zu rücken. Dabei bleibt die Komplexität der Thematik oft auf der Strecke.