Beiträge zu diesem Thema

  • „JA“ zur Vielfalt des menschlichen Lebens!

    Logos der Organisationen, die die gemeinsame Stellungnahme gezeichnet haben.
    Von
    GeN

    Gemeinsame Stellungnahme gegen die Kassenfinanzierung des Bluttests auf Trisomie 21.

    Update: Die Orientierungsdebatte zur ethischen Dimension der nicht-invasiven Pränataldiagnostik will der Bundestag in der 15. Kalenderwoche führen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat am 22.3. getagt. Sein Vorschlag: Eine Anerkennung der NIPT soll "im Einzelfall", bei Schwangerschaften mit besonderen Risiken, möglich sein

  • Kassenzulassung bedeutet Normalisierung!

    Ein schwangerer Bauch mit einem loading bar.
    Von
    GeN

    Sollen die gesetzlichen Kassen nichtinvasive Bluttests auf Trisomien bezahlen? Dies könnte auch zu zusätzlicher Angst führen, meint unsere Mitarbeiterin Kirsten Achtelik im Kommentar für Der Hausarzt. Sie fordert eine Debatte, wann welche pränatalen Untersuchungen sinnvoll sind.

  • Moratorium für den Bluttest!

    Vorschaubild
    GeN

    Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) hat am 26. Juni seinen Abschlussbericht zur Testqualität der nichtinvasiven Bluttests auf Trisomie 21 veröffentlicht. Dazu und zu dem Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), in dem über die Einführung der Tests in die Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen entschieden wird, nehmen wir wie folgt Stellung:

  • Verantwortung übernehmen!

    12. September 2017

    Seit der letzten Stellungnahme des GeN und anderer Organisationen gegen die Einführung des Bluttests auf Trisomien in die Krankenkassen-Regelversorgung im Februar fanden mehrere Tagungen und Treffen zum Thema statt - ein Überblick.

  • Einschätzung zur heutigen Sitzung des G-BA, Neuerscheinung GID: „Eine Stufe weiter, der G-BA und der Bluttest“

    (Berlin, 16.02.2017) In seiner heutigen Sitzung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) das IQWiG (Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen) mit der Erstellung einer Versicherteninformation beauftragt. Der G-BA geht dabei davon aus, dass diese Beauftragung das Ergebnis des seit August 2016 laufenden Methodenbewertungsverfahrens nicht vorweg nimmt.

    Das Gen-ethische Netzwerk kann diese Einschätzung nicht teilen.