Beiträge zu diesem Thema

  • Keine Aufnahme weiterer selektiver Untersuchungen in die Regelversorgung!

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    GeN

    (Berlin, 14. Februar 2017) Stellungnahme von 20 Gruppen und Organisationen anlässlich der Sitzung des Gemeinsamen Bundesausschuss am 16. Februar

    Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat im August 2016 das Methodenbewertungsverfahren zur Einführung von nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf die Trisomien 13, 18 und 21 in die reguläre Schwangerenversorgung eingeleitet. Die unterzeichnenden Organisationen wenden sich daher gegen die weitere Normalisierung selektiver Pränataldiagnostik und fordern eine andere Art der gesellschaftlichen Auseinandersetzung um Schwangerenvorsorge und Behindertenfeindlichkeit.

     

  • „Eine diskriminierungsfreie Gesellschaft fördern“

    Interview mit
    12. September 2016

    Die Bundestagsabgeordnete Corinna Rüffer (Bündnis90/Die Grünen) hat wiederholt deutliche Kritik an der ungehinderten Vermarktung der pränatalen Bluttests (NIPT) hierzulande formuliert und gehört zu einer Gruppe von Bundestagsabgeordneten, die eine interfraktionelle Kleine Anfrage an die Bundesregierung zu deren Einführung gestellt hat. Der GID befragte sie über den Einfluss von Politik und Regulierung auf solche und andere Angebote auf dem Markt.

  • Dominanz des Marktes

    12. September 2016

    Nur fünf Jahre nachdem das Unternehmen Lifecodexx den ersten nicht-invasiven pränatalen Tests (NIPT) auf den deutschen Markt gebracht hat, ist eine komplexe Test-Landschaft entstanden - mit vielen Fragezeichen.

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  • Pränatale Bluttests gehören nicht in die Regelversorgung!

    (Berlin, 12. August 2016) In einem Offenen Brief protestiert das GeN gemeinsam mit fünf anderen Organisationen beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA): Völlig überraschend soll dort am kommenden Donnerstag, mitten in der Sommerpause, über die Einleitung eines regulären Methodenbewertungsverfahrens beraten werden, an dessen Ende voraussichtlich die Einführung von nicht-invasiven Bluttests (NIPT) in die Schwangerenversorgung stehen wird. Bisher ging die Öffentlichkeit davon aus, dass der G-BA die Bluttests probeweise in die Regelversorgung einführen will. Nun steht die reguläre Einführung auf der Tagesordnung und wir fordern: Streichen Sie den Tagesordnungspunkt unverzüglich!

  • Nein zum PraenaTest!

    An den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und die Bundestagsausschüsse für Gesundheit und für Familie und Frauen
    (1. September 2014) Die vorgeburtliche Fahndung nach Abweichungen wertet Menschen mit Behinderungen ab, weil Beeinträchtigungen in der Praxis der Schwangerenvorsorge als „Risiken‟ und damit als zu vermeidendes Unglück erscheinen. Insbesondere nicht-invasive Testverfahren wie der PraenaTest haben das Potential, sich zu pränatalen Reihenuntersuchungen zu entwickeln und damit die Vermeidung der Geburt von Menschen mit Beeinträchtigungen ins Zentrum der Schwangerenversorgung zu stellen. Die Bluttests gehören deshalb nicht in die Regelversorgung, auch nicht zu „Studienzwecken‟!