Behinderung

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Selektive Pränataldiagnostik (PND), die nur nach Normabweichungen sucht und weder die Versorgung der Schwangeren noch die Gesundheit des werdenden Kindes verbessert, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie konterkariert das gesellschaftliche Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird vielfach immer noch mit Sorgen, Leid und Schmerzen verbunden – eine ableistische/behindertenfeindliche Einstellung. Die gesellschaftliche Bereitstellung von Ressourcen für die gezielte pränatale Suche nach Abweichungen und Behinderungen (via Regelfinanzierung durch die Krankenkassen) zeigt, dass es weiterhin als normal und unproblematisch gilt, Behinderung um beinahe jeden Preis vermeiden zu wollen.

Die angenommene Andersartigkeit macht behinderte Menschen zur Projektionsfläche für Ängste vor Schmerzen, Abhängigkeit, Immobilität und Verlust von Kontrolle. Von einer grundlegenden menschlichen Situation werden Verletzlichkeit und Schwäche zu einer Bedrohung der eigenen „Normalität“ und des Selbstbildes als autonomes, selbstbestimmtes Subjekt, das selbstdiszipliniert und -kontrolliert, frei und gesellschaftlich funktionstüchtig ist, die abgewehrt werden muss.

Beiträge zu diesem Thema

  • Normierungsinstrument Sicherheit

    Die Kritik am PraenaTest darf sich nicht darauf beschränken, dass mit ihm die Selektion von Föten mit chromosomalen Schädigungen vereinfacht wird. Im Fokus stehen muss die ableistische Perspektive der Pränataldiagnostik, die im Sicherheitsversprechen der Bluttests besonders deutlich zutage tritt.

  • Elterliche Selbstbestimmung als „schädliche Praxis“?

    7. Juli 2014

    Mit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention hat die Bundesrepublik die politischen Weichen in Richtung Inklusion gestellt. Vorgeburtliche Selektion steht diesem Gedanken diametral entgegen. Denn Inklusion kann nur funktionieren, wenn nicht nur behindernde physische und strukturelle Barrieren, sondern auch ableistische Grundhaltungen in der Gesellschaft abgebaut werden.

  • Werbung für pränataldiagnostische Bluttests einstellen!

    (19. Juni 2014) Das GeN hat heute gemeinsam mit dem Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik Beschwerde beim Deutschen Werberat gegen die Unternehmen LifeCodexx, Natera/Amedes und Ariosa eingelegt, weil sie in ihrer Werbung für vorgeburtliche Bluttests Menschen mit Beeinträchtigungen herabwürdigen. In unserer Beschwerde fordern wir den Deutschen Werberat auf, darauf zu dringen, dass die Werbung eingestellt wird.

  • Pränataldiagnostik untergräbt Inklusion

    21. Mai 2014

    Aus Anlass der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung vor fünf Jahren, am 26. März 2009, warnt das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Logik und Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik widersprechen nicht nur dem darin formulierten Ziel der Inklusion, sondern verstärken darüber hinaus Diskriminierung und Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen.

  • Kein Anspruch auf Entschädigung

    Vor nunmehr 80 Jahren, im Januar 1934, trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Dass seine Prämissen weit über 1945 hinaus Gültigkeit behielten, zeigt ein Blick auf den Umgang mit den Opfern nationalsozialistischer Sterilisationspolitik in der Bundesrepublik.