Behinderung

Piktogramm: Paragraf, Erlenmeyerkolben, Faust

Selektive Pränataldiagnostik (PND), die nur nach Normabweichungen sucht und weder die Versorgung der Schwangeren noch die Gesundheit des werdenden Kindes verbessert, verstößt gegen die UN-Behindertenrechtskonvention. Sie konterkariert das gesellschaftliche Ziel der Inklusion von Menschen mit Behinderung. Behinderung wird vielfach immer noch mit Sorgen, Leid und Schmerzen verbunden – eine ableistische/behindertenfeindliche Einstellung. Die gesellschaftliche Bereitstellung von Ressourcen für die gezielte pränatale Suche nach Abweichungen und Behinderungen (via Regelfinanzierung durch die Krankenkassen) zeigt, dass es weiterhin als normal und unproblematisch gilt, Behinderung um beinahe jeden Preis vermeiden zu wollen.

Die angenommene Andersartigkeit macht behinderte Menschen zur Projektionsfläche für Ängste vor Schmerzen, Abhängigkeit, Immobilität und Verlust von Kontrolle. Von einer grundlegenden menschlichen Situation werden Verletzlichkeit und Schwäche zu einer Bedrohung der eigenen „Normalität“ und des Selbstbildes als autonomes, selbstbestimmtes Subjekt, das selbstdiszipliniert und -kontrolliert, frei und gesellschaftlich funktionstüchtig ist, die abgewehrt werden muss.

Beiträge zu diesem Thema

  • Pränataldiagnostik untergräbt Inklusion

    21. Mai 2014

    Aus Anlass der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention durch die Bundesregierung vor fünf Jahren, am 26. März 2009, warnt das Netzwerk gegen Selektion durch Pränataldiagnostik: Logik und Praxis der vorgeburtlichen Diagnostik widersprechen nicht nur dem darin formulierten Ziel der Inklusion, sondern verstärken darüber hinaus Diskriminierung und Ausschluss von Menschen mit Beeinträchtigungen.

  • Kein Anspruch auf Entschädigung

    Vor nunmehr 80 Jahren, im Januar 1934, trat das „Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses“ in Kraft. Dass seine Prämissen weit über 1945 hinaus Gültigkeit behielten, zeigt ein Blick auf den Umgang mit den Opfern nationalsozialistischer Sterilisationspolitik in der Bundesrepublik.

  • Mein Geschlecht gehört mir!?

    Interview mit
    30. April 2014

    Was selbstverständlich sein sollte, ist es leider manchmal ganz und gar nicht. Manche Menschen machen die Erfahrung, in extremer Weise fremder Verfügungsgewalt zu unterliegen: Das betrifft vor allem intergeschlechtliche/intersexuelle Menschen (kurz: Inter*), die mit körperlichen Merkmalen geboren werden, welche aus medizinischer Sicht nicht der männlichen beziehungsweise weiblichen Norm entsprechen; und es betrifft transgeschlechtliche/transsexuelle Menschen (kurz: Trans*), die nicht in dem Geschlecht leben können oder wollen, welchem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.

  • „Pflegestufe drei und Spaß dabei!“

    30. April 2014

    Ein kritischer Blick auf den Selbstbestimmungsbegriff der Behindertenbewegung.

  • Entstehung und Vereinnahmung einer Idee

    30. April 2014

    Vor nicht allzu langer Zeit wurde Behinderung noch mit Hilfsbedürftigkeit assoziiert, heute geht es wie selbstverständlich um Selbstbestimmung und Inklusion. Der Perspektivwandel wäre ohne die Selbstbestimmt-Leben-Bewegung nicht denkbar. Gleichzeitig ist Selbstbestimmung als Begriff auch vereinnahmt worden.