Mit dem am 29.03.17 veröffentlichten Diskussionspapier „Ethische und rechtliche Beurteilung des genome editing in der Forschung an humanen Zellen“ versuchen Wissenschaftler_innen der Leopoldina Druck aufzubauen, um das Embryonenschutzgesetz zu kippen. Sie sprechen sich darin nicht nur für die Forschung an Embryonen aus, sondern auch für die generelle Akzeptanz der „Keimbahntherapie“, also Genome Editing an Embryonen zum therapeutischen Zweck. Wurde Ende 2015 international noch über ein Moratorium diskutiert, also um eine internationale Einigung darüber gerungen, diese Techniken nicht an menschlichen Embryonen anzuwenden, werden jetzt nationale Forschungs- und Wettbewerbsinteressen angeführt, um diese Anwendung auch in Deutschland zu legalisieren. Das Gen-ethische Netzwerk findet es besorgniserregend, dass Wettbewerbsargumenten so viel Gewicht beigemessen wird und weist darauf hin, dass die Technik keineswegs so genau ist, wie die Begriffe „Genchirurgie“ und „Genschere“ nahelegen.